Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsabschluss, – partner; Verjährung
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes/ Auftraggebers durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
- Vertragspartner ist die Kurpark- Flair- Hotel GmbH und der Gast / Auftraggeber. Hat ein Dritter als Auftraggeber für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Verttrag. Soweit im folgenden der Begriff „Gast“ verwendet wird, gelten die Bestimmungen gleichermaßen für den Auftraggeber, der für Dritte bucht.
- Alle Ansprüche aus dem Beherbergungsvertrag gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB.
- Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsfristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche, die auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
Leistungen. Preise, Zahlung, Aufrechnung
- Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer und Räume entsprechend den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltend bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
- Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Erhöht sich durch gesetzliche Bestimmungen die in den Preisen enthaltene Umsatzsteuer, ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise ohne vorherige Zustimmung des Gastes entsprechend an zu passen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, maximal jedoch um 10% anheben.
- Die Preise können vom Hotel zudem geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
- Sofern nicht gesondert schriftlich vereinabrt, ist die Rechnung sofort fällig und zahlbar rein netto ohne Abzüge bis spätestens 5 Tage nach Erhalt. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen – auch während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel durch Erstellung einer Zwischenrechnung- und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe ( derzeit 8% ) bzw. – bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist – in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedriegeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel 9,00 € Mahngebühr erheben.
- Das Hotel ist- bei Vetragsabschluß oder danach – berechtigt unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorrauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorrauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel ist berechtigt zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrages insbesondere bei jeglicher Art der Kreditierung der Vergütung Auskünfte über den Gast einzuholen.
- Der Gast wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten im Sinne des BDSG von ihm ausschließlich für Zwecke der Durchführung dieses Vertrages gespeichert und bearbeitet werden.
- Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung / Nichtinanspruchnahme von Leistungen des Hotels bzw. vorzeitige Abreise)
- Ein Rücktritt des Gastes von dem mit mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bzw. dessen Änderung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vetrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht bzw. nicht in dem bestellten Umfang oder nicht über den vereinbarten Zeitraum in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung oder wenn dem Gast ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
- Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinabrt wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Des Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
- Bei vom Gast nicht bzw. nicht in dem gebuchten Umfang bzw. nur über einen kürzeren als dem vereinbarten Zeitraum in Anspruch genommenen Zimmern kann das Hotel die Einnahmen aus andersweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anrechnen.
- Dem Hotel steht es frei, die vertaglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalisieren. Eine Stornierung ist bis 8 Wochen vor Anreise kostenfrei. Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen zwischen 2 und 8 Wochen vor Anreise ist der Individualgast verpflichtet 50% des Übernachtungspreises ( mit oder ohne Frühstück ), 35% für Halbpensions- und 30% für Vollpensionsarrangements zu bezahlen. Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen ab 2 Wochen vor Anreise ist der Individualgast verpflichtet 80% des Übernachtungspreises (mit oder ohne Frühstück) 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu bezahlen.
- Bei Teil- oder Gesamtstornierungen von vertraglichen Leistungen zwischen 6 und 4 Wochen vor Anreise bzw. Veranstaltungsbeginn ist der Veranstaltungskunde verpflichtet 50% des Übernachtungspreises (mit oder ohne Frühstück) sowie 35% der Tagungspauschalen und des entgangenen Speiseumsatzes bei Banketten zu zahlen. Bei Teil- oder Gesamtstornierungen von vertraglichen Leistungen von weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ergeben sich Stornokosten von 80% des Übernachtungspreises, sowie 70% der Tagungspauschalen und des entgangenen Speiseumsatztes.
- War für das Menü noch kein Preis vereinbart bzw. noch keine Tagungspauschale ausgewählt, wird das preiswerteste 3- Gang Menü bzw. die günstigste Tagungspauschale des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zu Grunde gelegt.
- Dem Kunden steht der Nachweis frei, das kein Schaden enstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedrieger als die geforderte Pauschale ist. Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.
Rücktritt des Hotels
- Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel während dieses Zeitraums seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Wird eine vereinbarte Vorrauszahlung auch nach verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise wenn:
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vetrages unmöglich machen
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.b. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden
- Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, das die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann ohne das dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechen ist
- Ein Vestoss gegen die unter “ Geltungsbereich“, Ziffer 2, vereinbarte Regelung vorliegt;
- Das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vetragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz
Zimmerbereitstellung, – übergabe und – rückgabe
- Der Gast erwirbt keinen grundsätzlichen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter und eventuell zugesagter Zimmer oder Zimmertypen bzw. Zimmerkategorien.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, sofern eine Frühanreise nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel bis spätestens 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Räumt der Gast das Zimmer nicht bis 11.00 Uhr, kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen weitergehende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100% Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet.
Haftung des Hotels
- Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf fahrlässigen Verletzungen von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, höchstens jedoch bis zu einer Höhe von 1500,- €, sowie für Geld- und Wertgegenstände bis 800,- €. Geld- und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von 800,- € im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel schriftlich zur Anzeige gebracht hat.
- Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Anhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht.
- Ein Hotel ist verpflichtet, im Winter Räum- und Streuarbeiten im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durchzuführen, jedoch müssen sich Hotel- und Restaurantgäste in vernünftiger Weise auf erkennbare Gefahren einstellen und bedenken, dass in schneereichen Wintern auch bei Einhaltung der Räum- und Streupflichten glatte Stellen nicht gänzlich vermeidbar sind- daher gilt eine Selbsthaftung.
- Weck- und Nachrichtenaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sind ausgeschlossen.
- Post- und Warensendungen für die Gäste und Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die in seinem Rahmen mögliche Zustellung, Aufbewahrung und- auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
Haftung des Kunden
- Der Kunde haftet für alle selbst verursachten Schäden an Gebäude oder Inventar. Bei Veranstaltungen, auch für die durch Teilnehmer, Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte verursachten Schäden.
- Verstößt der Kunde gegen das Nichtraucherschutzgesetz haftet er für die deswegen gegen das Hotel verhängten Bußgelder.
Schlußbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsnahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
- Ausschließlicher Gerichtsstand- auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Vorraussetzung des § 38 Abs.2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Hotels.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand April 2017